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Verpackungs- und Battarieverordnung

 

Hinweis nach Verpackungsverordnung.

Sind unsere Verpackungen (Verkaufverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen) mit einem Kennzeichen versehen, wonach wir an einem System beteiligt sind, das flächendeckend in Ihrem Einzugsgebiet eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verpackungen bei Ihnen oder in Ihrer Nähe in ausreichender Weise gewährleistet (z.B. „Grüner Punkt“), entsorgen Sie die Verpackungen bitte entsprechend.

Sind die Verpackungen ohne diese Kennzeichnung, sind wir im übrigen gemäß § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung verpflichtet, gebrauchte und restentleerte Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzunehmen, einer Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften zuzuführen und über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen einen Nachweis zu führen.

Sie können die Verpackungen auch, wenn sich in Ihrer Nähe ein Entsorgungsunternehmen oder eine kommunale Sammelstelle befinden, die die Verpackungen kostenlos entgegen nehmen, dort abgeben. Ist das nicht der Fall, können Sie uns die Verpackungen kostenlos mit der Post zurückschicken. Wir erstatten das Porto.

Hinweis nach Battarieverordnung.


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus unserem Sortiment auch in unserer Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.ügen Sie hier Ihren eigenen Text ein.